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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für www.serverschrank.de


1. Die AGB betreffen alle Werbeformate und Anzeigen, die der Auftraggeber über Laves + Partner auf der Website unter www.serverschrank.de gebucht hat, das heißt Werbebanner, Textwerbung, Newsletterwebung und Werbeeinträge in Datenbanken und Firmenverzeichnissen. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung und werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt. Die Gültigkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende Regelungen ebenso wie Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.


2. Werbemittel sind: ruhende oder animierte Bilddateien (Banner), die auf den Seiten der gebuchten Website angezeigt werden, und - falls beauftragt - mit einer URL verlinkt sind. Erlaubt sind die Formate GIF und JPEG. Der Werbebanner des Kunden wird durch ein Rotationssytem im Wechsel mit anderen Kunden zu sehen sein. Textwerbung auf der Website und in eMail-Nachrichten. Diese sind durch entsprechende optische und textliche Kennzeichnung vom übrigen Text getrennt. Firmenpräsentationen in Text und Bild auf den gekennzeichneten Seiten.


3. Der Auftraggeber ist verantwortlich für Anlieferung einwandfreier, geeigneter elektronischer Vorlagen bis spätestens 5 Tage vor Schaltungsbeginn, bei Flash oder DHTML Werbemittel gelten 7 Tage. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Werbemittel frei von Viren zu übergeben Dabei darf die Dateigröße 20 KB nicht übersteigen. Etwaige Abweichungen, insbesondere hinsichtlich des Liefertermins oder der Dateigröße, sind mit Laves + Partner unverzüglich schriftlich abzustimmen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz an. Dies gilt sinngemäß auch für die vom Auftraggeber genannten Online-Adressen im Rahmen von AdLinks.. Die Wahrung des Termins der ersten Werbeeinblendung hängt von der Einhaltung der Abgabefristen durch den Auftraggeber und der vereinbarten Form der übergebenen Werbemittel ab. Werden die Lieferzeiten oder die benötigten Formate nicht eingehalten, kann es zu einer Verzögerung hinsichtlich des Termins der erstmaligen Werbeeinblendung führen. Der Auftraggeber erkennt diese Gründe, die eine Verzögerung begründen können, an. Hierauf beruhende Ansprüche wegen Verzögerung sind ausgeschlossen. Konnte das gebuchte Kontingent dadurch nicht abgefahren werden ist der Auftragnehmer berechtigt die volle Werbeschaltung abzurechnen. Wird die Werbung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß geschaltet, so ist Laves + Partner berechtigt und verpflichtet, die Schaltung innerhalb angemessener Zeit nachzuholen. Schlagen zwei Nachbesserungen fehl, ist der Auftraggeber zur Wandlung oder Minderung berechtigt. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder bei unvollständiger Darstellung der Anzeige gelten die gesetzlichen Regelungen zum Werkvertragsrecht. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei offensichtlichen Mängeln – innerhalb von 2 Wochen nach Fälligkeit des Anzeigenentgelts schriftlich geltend gemacht werden.


4. Laves + Partner wird von seinen vertraglichen Pflichten frei, soweit er an der Erfüllung gehindert wird durch - Arbeitskampf (Streik oder Aussperrung) - behördliche oder gerichtliche Maßnahmen - oder durch sonstige Ereignisse höherer Gewalt.


Laves + Partner wird in diesen Fällen alles Zumutbare unternehmen, um eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung doch noch zu ermöglichen. Laves + Partner wird den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt des Leistungshindernisses informieren. Kann die Anzeige in diesen Fällen ganz oder teilweise nicht veröffentlicht werden, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Erstattung eines entsprechenden Anteils der gezahlten Vergütung. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Dies gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Bei so genannten Redirects wird die Haftung auf den Auftraggeber übertragen, da der Auftragnehmer keine Prüfung vornehmen kann und der Auftraggeber das Werbemittel wie die Verlinkung jederzeit austauschen kann und somit keine Überprüfungsmöglichkeit für den Auftragnehmer möglich ist. Der Werbebanner darf nicht so ausgestaltet werden, dass eine Windows Systemmeldung vorgetäuscht wird. Werbebanner und Textwerbung ist so auszugestalten, dass jegliche Irreführung über den Werbezweck des Banners ausgeschlossen wird.


5. Laves + Partner behält sich vor, Werbeaufträge wegen ihres Inhalts oder ihrer technischen Form auf Basis objektiver Kriterien abzulehnen. Dies kann insbesondere dann geschehen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für Laves + Partner unzumutbar ist. Laves + Partner kann ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn nachträglich Änderungen des Inhalte der für den Auftraggeber verlinkten Websites vorgenommen werden und dadurch die genannten Gründe für eine Ablehnung auftreten.


6. Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle erforderlichen Rechte an dem gelieferten Werbemittel besitzt und das die Inhalte der Werbung nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Wurden durch den Auftraggeber urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche oder sonstige gesetzlicher Bestimmungen Dritter verletzt, stellt der Auftraggeber Laves + Partner von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei und übernimmt die bei der notwendigen Rechteverteidigung entstehenden Kosten. Der Auftraggeber überträgt unentgeltlich an den Auftragnehmer die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an den vom Auftragsgeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dateien. Diese Rechte betreffen insbesondere das Recht zur Veröffentlichung und Verbreitung als Werbeanzeige im Internet sowie das Recht der Bearbeitung der vom Auftraggeber übersandten Unterlagen und Dateien. Die Übertragung ist zeitlich auf die Vertragslaufzeit befristet.


7. Der Auftraggeber ist während der gesamten Laufzeit dieses Vertrages verpflichtet, die Zielseite des Vertrages abrufbar zu halten. Sollte der Auftraggeber Störungen bei der Verlinkung des Werbebanners mit der Zielseite des Vertrages feststellen, so wird der Auftraggeber Laves + Partner von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.


8. Der Auftraggeber hat das aktivierte Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen. Mängel sind unverzüglich zu rügen - im Falle offener Mängel bei der Einschaltung des Werbemittels, im Falle verdeckter Mängel bei ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Einschaltung des Werbemittels als genehmigt. Laves + Partner ist zur Nachbesserung berechtigt. Weitergehende Ansprüche stehen dem Werbetreibenden erst nach zwei gescheiterten Nachbesserungsversuchen oder Ablehnung der Nachbesserung durch Laves + Partner zu. Ein Fehler bei der Anzeigendarstellung liegt nicht vor, wenn die beanstandete Darstellung - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) - durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber - durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sog. Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller oder nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste hervorgerufen werden.


9. Laves + Partner ist zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung des Werbebanners berechtigt, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Werbebanner und/oder die Zielseite dieses Vertrages und/oder das Umfeld der Zielseite dieses Vertrages rechtswidrig ist und/oder Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden und/oder sonstige Dritte Maßnahmen gleich welcher Art gegen den Anbieter und/oder den Kunden ergreifen und diese Maßnahmen sich auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung stützen. Dinge, die gegen das Interesse von Laves+Partner nicht mit dem Grundgedanken der Werbeform übereinstimmen (z. B. Dialerprogramme, Würmer, Viren, Trojaner, etc.), oder Schäden verursachen können, berechtigen Laves + Partner beim ersten Anschein, ohne Rückfrage, zur Deaktivierung der Anzeige. Die durch die hervorgerufene Deaktivierung verpflichten Laves + Partner nicht zur Zurückzahlung der geleisteten Vergütung. Laves + Partner ist berechtigt, die Anzeigen besonders kenntlich zu machen (z.B. mit dem Wort „Anzeige“).


10. Laves + Partner behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt und deren Veröffentlichung für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt. Der Auftraggeber erhält auf Wunsch nach Ablauf des Insertionszeitraumes die Anzahl der Zugriffe auf die Anzeige (AdClicks und/oder PageViews) innerhalb von 14 Tagen nach Schaltungsende als Leistungsnachweis, bei längerer Insertion bis spätestens 10 Tage nach Monatsende. Die erstellten Kampagnenreports sind, sofern schriftlich vereinbart, Abrechnungsgrundlage.


11. Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Vertragsschließung aktuell gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Sie gelten zunächst nur für die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten - nachträgliche Veränderungen auf Veranlassung des Auftraggebers können kostenpflichtig sein. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ablauf der Schaltung. Laves + Partner ist berechtigt, bei zeitlich länger laufenden Schaltungen Zwischenrechnungen zu stellen. Die Entgelte sind zwei Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Laves + Partner kann seine Preise jederzeit anpassen. Bereits bestätigte Buchungen werden davon nicht betroffen.


12. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Laves + Partner mit der Auftragserteilung sowie der Durchführung des Vertrages bekannt gewordenen Daten des Auftraggebers zu den vertraglich vereinbarten Werbezwecken verwendet werden dürfen. Insoweit erteilt der Auftraggeber sein Einverständnis zur Verwertung der Daten nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz. Soweit die Daten durch den Auftraggeber von Dritten erhoben und zur Verwendung durch Laves + Partner übermittelt wurden, versichert der Auftraggeber, dass dies mit der Einwilligung des berechtigten Dritten auch zu dem zwischen dem Auftraggeber und Laves + Partner vereinbarten Zwecken geschehen ist. Laves + Partner ist berechtigt, die Bruttowerbeumsätze des Auftraggebers auf Produktebene und Belegungseinheit zur Veröffentlichung an AC Nielsen weiterzuleiten.


13. Deutsches Recht findet Anwendung. Ist der Auftragnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Wiesbaden. Dasselbe gilt, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch ein Verzicht der Parteien auf die Schriftform ist formbedürftig.


Wiesbaden, 20.9.2006